Zum Umgang mit dem Wolf in Sachsen-Anhalt

Kaum ein anderes Tier in unseren Wäldern wird so kontrovers diskutiert wie der Wolf. Auch bei den Grünen scheiden sich hier die Geister.

Seit 2008 sind Wölfe wieder in Sachsen-Anhalt heimisch. Wir begrüssen die Rückkehr des Wolfs. Als letzter verbliebener grosser Beutegreifer in relevanter Zahl erfüllt er eine wichtige Rolle in unseren Ökosystemen, insbesondere bei der Regulierung des Schalenwildes, und dient damit auch dem dringend notwendigen ökologischen Waldumbau.

Wir sind davon überzeugt, dass der Wolf keine direkte Bedrohung für Menschen darstellt, nehmen aber die diesbezüglichen Sorgen unserer Bürger ernst. In letzter Zeit hat man den Eindruck, dass sich die Übergriffe der Wölfe auf Weidetiere häufen und dass diese zunehmend auch in unmittelbarer Nähe unserer Dörfer stattfinden.

Unsere Kulturlandschaft bietet gerade in Sachsen-Anhalt durchaus auch Platz für Wölfe. Es besteht aber durch Übergriffe auf Haustiere auch ein erhebliches Konfliktpotential. Auch die Weidetierhaltung ist ein wichtiges und schutzwürdiges Element des Naturschutzes sowie der artgerechten Tierhaltung. Sie leistet wertvolle Beiträge zum Erhalt unserer Kulturlandschaft und der Artenvielfalt. Durch entsprechende Förderprogramme und die Unterstützung betroffener Tierhalter möchten wir die Konflikte mit dem Wolf minimieren.

In Fällen, in denen die zur Verfügung stehenden Schutzmassnahmen nicht greifen und es zu wiederholten Übergriffen auf Weidetiere kommt, muss man Problemwölfe auch schnell und ohne überbordenden Verwaltungsaufwand entnehmen können. Die Wolfspopulation bei uns ist stabil und wächst langfristig. Die Entnahme einzelner Tiere stellt also keine Bedrohung für den Wolfsbestand dar.

Mit Ausnahme von Sachsen unterliegen Wölfe in Deutschland nicht dem Jagdrecht. Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht macht aus unserer Sicht wenig Sinn, da der internationale Schutzstatus dadurch nicht aufgehoben wird. Problemwölfe könnten weiterhin nur auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes entnommen werden. Eine Begrenzung des Bestandes oder die Festlegung einer Abschussquote in einem einzelnen Bundesland sind laut EuGH unzulässig.


Rüdiger Claus

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Jerichower Land

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